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 Vertreibung 1945/46

 

  

  

Betroffenen-
rechte

 

Name und Kontakt des Verantwortlichen gemäß Artikel 4 Abs. 7 DSGVO

Peter Stächelin
Lilienstr. 35
D-82538 Geretsried
Tel. (0 81 71) 2 63 63
E-Mail: webmaster(at=@)peter-st.de

Daten, die mein Provider 1&1 ggf. beim Besuch der Internetseite erhebt, wie bspw. ihre IP-Adresse, Ihren Browser, Ihr Betriebssystem oder dergleichen, nutze ich in keinster Weise. Ich erstelle  keine Statistik oder werte diese Daten in irgendeiner Art und Weise aus.

Ich biete auch keinen E-Mail-Newsletter an und antworte auf E-Mail-Anfragen zweckgebunden.

Für Fragen können Sie sich gerne an mich wenden.
Wenn Sie der Verwendung Ihrer Daten für einen der genannten Zwecke widersprechen wollen können Sie das ebenfalls bei mir tun. Nutzen Sie die oben genannte E-Mail-Adresse oder Telefonnumer oder schreiben Sie mir formlos.


Der Besucherzähler, das Kontaktformular und das Gästebuch wurden vom Provider (Speicherplatzanbieter für diese Internetseite) aufgrund der EU-Datenschutzgrundverordnung abgeschalten.

Als Ihr Heimatortsbetreuer habe ich von Ihnen folgende personenbezogene Daten gespeichert, sofern Sie oder Verwandte von Ihnen diese mir oder meinen Vorgängern mitgeteilt haben:

Vorname, Nachname, aktuelle Anschrift, Geburtsdatum, Geburtsname, Geburtsort, Hochzeitsdatum, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Kinder, Ehepartner, Eltern

Grund der Datenspeicherung ist meine ehrenamtliche Funktion als Heimatortsbetreuer. Diese Aufgabe habe ich je Heimatort von verschiedenen Vorgängern inkl. der von dieyen oder ihren Vorgängern gesammelten Daten übernommen und aktuell gehalten.

 

Zweck der Datenspeicherung ist

  • Erhalt des Wissens, wer bis 1945 in den Orten Bernsdorf, Berggraben, Gabersdorf, Goldenöls, Krinsdorf, Marschendorf I-IV und Dunkelthal, Parschnitz, Potschendorf und Teichwasser lebte
  • Förderung des Zusammenhaltens unter den Vertriebenen, noch in der Heimat lebenden Deutschen und deren Nachkommen, damit die Heimatgemeinschaft erhalten bleibt
  • Auskünfte an Nachfahren, die Heimatforschung betreiben
  • Geburtstagsgratulationen in der Zeitung „Riesengebirgsheimat“ nur bei vorliegender Einwilligung 
    (Vorname Nachname, geb. Geburtsname, PLZ + Ort ggf. Land, Geburtstag) (entfällt zum 31.12.2022)
    und ggf. persönlich
  • Sterbefallbenachrichtigung in der Zeitung „Riesengebirgsheimat“ nur bei vorliegender Einwilligung
  • Berichte über Geburtstagsfeiern oder Hochzeitstage an die Zeitung "Riesengebirgsheim" nur bei vorliegender Einwilligung
  • Spendenverwaltung
  • ggf. postalischer Heimatbriefzusendung

 

Rechtsgrundlage sind Beschlüsse des Vorstandes des Heimatkreises Trautenau.
Im September 1958 schrieb dazu die Riesengebirgsheimat

„Für die Erstellung der Seelenlisten und die Betreuung der 100 Gemeinden des Kreises Trautenau wurden Heimatortsbetreuer aufge-stellt, wobei für neun Gemeinden …. noch geeignete Ortsbetreuerausfindig gemacht werden müssen.

Nach der Volkszählung im Jahre 1939 wären 73.376 Personen zu erfassen. ….

Bisher wurden von 24 Gemeinden zum Teil vollständige Einwohnerverzeichnisse von den Ortsbetreuern eingeliefert und nach Auswer-tung nach München weitergegeben.“ (1)

(1) Quelle: http://docplayer.org/8355912-Auf-der-weltousstellung-in-bruessel-verteilt.html

(Seite 12 der .pdf-Datei der Riesengebirgsheimat)

Die Dauer der Speicherung findet aufgrund dieser Aufgabe auch über den Tod hinaus statt, weil nur so weitgehend vollständige Bewohnerdaten und darauf basierende Auskünfte möglich sind.

Eine Weitergabe von Listen an Dritte erfolgt nur zum Zweck der Übergabe an einen Nachfolger.

 

Konsequenzen

Auf welcher Grundlage mit der Meldung von Geburtstagen und Sterbefällen an die Zeitung „Riesengebirgsheimat“ begonnen wurde entzieht sich meiner Kenntnis. Dies erfolgte aber bspw. auch schon in der Ausgabe von 1958, aus der ich auf der vorherigen Seite rechts unten zitierte.

Durch das Inkrafttreten der Verordnung (EU) 2016/679 (Datenschutz-Grundverordnung) am 25. Mai 2018 möchte ich Sie durch diese Angaben sowohl über die Speicherung einschließlich der Möglichkeit, die Löschung zu verlangen, als auch über die Verwendung informieren.

(siehe Betroffenenrechte)

Ab der Ausgabe Mai 2018 der Riesengebirgs-heimat werden Ihre Daten von mir nur noch dann an den Verlag weitergegeben, wenn Sie ihre Zustimmung mir persönlich neu erteilt haben. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie selbst Abonnent der Zeitung sind oder nicht. Denn darüber habe ich keine Kenntnis und dies spielt für die Datenschutz-Grundverordnung auch keine Rolle.

Ich bitte für den Aufwand, den Sie hiermit bekommen, um Verständnis, aber ich möchte sicherstellen, nicht gegen Ihren Willen Daten zu veröffentlichen.

Bitte teilen Sie mir mit, welche Daten und Ereignisse (Geburtstag, Hochzeitstag, Tod) ich konkret für ab Januar 2023 an die Sudetendeutsche Verlagsgesellschaft mbH senden darf.

Die Helmut-Preußler Druck + Versand GmbH & Co. KG stellt zum 31.12.2022 ihren Betrieb ein und somit erscheint ab 2023 die "Riesengebirgsheimat" in Form zusätzlicher Seiten der "Sudetendeutschen Zeitung", welche den bisherigen Titel beibehalten werden, 12x im Jahr, womit auch ein Verlagswechsel verbunden ist.

Somit gelten für somit für mich die vorliegenden Einwilligungen zur Meldung von Geburtstagen, Familienereignssen, Sterbefällen usw.. weiter. Der neue Verlag wird aber generell keine aktuelle Anschrift der Betroffenen mehr veröffentlichen. Die hatte ich sowieso schon nicht mehr weitergegeben, sondern hatte die Helmut-Preußler Druck + Versand GmbH & Co. KG nur bei separat vorliegenden Einwilligungen veröffentlicht.

(25.11.2022)

 

 

 

 

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