Freundschaftsbekundung mit der Gemeinde 542 04 Bernartice u Trutnova vom 27.06.1999

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Nachschrift

Original

 

Nachschrift des Originaltextes von 1999 zwecks besserer Lesbarkeit.

Nur redaktionelle Änderungen hinsichtlich der geänderten deutschen Rechtschreibung.
26.02.2006, HOB Peter Stächelin


Freundschaftsbekundung

zwischen

  1. Der Gemeinde Bernsdorf bei Trautenau, vertreten durch den Bürgermeister der Gemeinde,
    Herrn Reinhard Kleiner, 542 04 Bernartice u Trutnova,
    Tschechische Republik

und

  1. Der Gemeinschaft der ehemaligen Bewohner von Bernsdorf-Berggraben,
    vertreten durch den Gemeindebetreuer, Herrn Ernst Kasper,
    Habichtweg 37, 79110 Freiburg, Bundesrepublik Deutschland

Da die Gemeinschaft der ehemaligen Bewohner von Bernsdorf-Berggraben keine Gemeinde und auch kein Verein mit Statuten ist, sondern nur eine lose Gemeinschaft, die nur durch Spenden finanziert wird, kann deshalb kein Vertrag abgeschlossen werden, sondern sie kann nur ihren guten Willen zu einer besseren Verständigung und guten Zusammenarbeit zum Ausdruck bringen.

Daher bekunden beide Partner:

  • den Willen, die gegenseitigen Beziehungen so zu verbessern, dass ein gemeinsamer Weg in der Europäischen Union (EU) miteinander zu gehen möglich ist.
  • den Willen, diesen Weg in Wahrheit und Ehrlichkeit zu beschreiten, damit Vorurteile abgebaut werden und ein gutes Verstehen zwischen den früheren und jetzigen Bewohnern ermöglicht wird.
  • dass die getroffene Vereinbarung auch zum besseren Kennenlernen der Menschen untereinander und zum kulturellen Leben beitragen sollte.
  • dass beide Seiten Schriftsachen, die zum besseren Verstehen beitragen, kostenlos untereinander austauschen und den Kontakt miteinander pflegen werden.
  • dass beide Seiten bei der Beschaffung von Dokumenten (Geburts-, Sterbe-, Heiratsurkunden) behilflich sind.
  • dass die Gemeinde Bernartice bei der Ausrichtung von Treffen der Gemeinschaft der ehemaligen Bewohner von Bernsdorf-Berggraben behilflich sein wird.
  • dass die Treffen in Bernartice oder in Deutschland von beiden Seiten genutzt werden sollten, um miteinander Gespräche im Sinne des guten Willens zu führen.
  • dass die Gemeinschaft der ehemaligen Bewohner von Bernsdorf-Berggraben bei Restaurierungen alter Kulturdenkmäler auf der Gemarkung der Gemeinde behilflich sein wird, soweit ihre finanziellen Mittel es ermöglichen.
  • dass staatliche Vereinbarungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Tschechischen Republik beide Partner respektieren.

 

(Originalunterschriften)

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